Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2024
Sonstiges
02.07.2024
Sonstiges
01.07.2024
Eröffnungen
22.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015
18.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2015
04.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.07.2014
21.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.04.2013 bis zum 31.12.2013
12.04.2013
Neueintragungen